

In Deutschland sind Sie laut Arbeitsschutzgesetz verpflichtet, die Gefährdungen durch die Arbeit für die Mitarbeiter zu ermitteln und ggf. Gegenmaßnahmen zu ergreifen. Seite 2013 gilt das auch für die psychischen Belastungen.
(1) Der Arbeitgeber hat durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdung zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind.
(2) …
(3) Eine Gefährdung kann sich insbesondere ergeben durch
…
6. psychische Belastungen bei der Arbeit.
(§ 5 Arbeitsschutzgesetz)
Dies ist eine ärgerliche, aufwändige und bisweilen kostenintensive Verpflichtung. Da die Berufsgenossenschaften und die Sozialversicherungsträger nicht nur nach diesen Beurteilungen fragen, sondern auch Unternehmen in Regress nehmen, die solche Beurteilungen nicht vorlegen können, sollten Sie als Unternehmen diese Verpflichtung ernst nehmen.
Neben dieser Verpflichtung haben Sie aber auch enorme Vorteile, weil Sie Arbeit wertvoller und motivierender gestalten können. Gerade die rasant steigende Anzahl an mobilen und Heimarbeitsplätzen macht die Befragungsergebnisse noch wertvoller. Sie gestalten damit eine zukunftsfähige Arbeitswelt mit, die enorme wirtschaftliche Vorteile für Ihr Unternehmen bedeutet.
Nutzen Sie diese Chance jetzt. Wir übernehmen für Sie die Befragung, die Auswertung und die Präsentation der Ergebnisse. Auf Wunsch begleiten wir Sie auch beim Abschluss einer entsprechenden Betriebsvereinbarung vor der Befragung sowie in die gemeinschaftliche Ableitung von Maßnahmen zur Reduktion der Gefährdung.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne jederzeit unter +49 (0) 2151 / 36 20 351 zur Verfügung.
Nachstehend finden Sie eine kurze Präsentation zu diesem Thema:
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MARCUS HEIN
Rosenhain 7a
47804 Krefeld
T +49 2151 36 20 351
F +49 2151 36 20 352
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